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Der
Fachgeprüfte
Bestatter
Die heutige Berufsaufgabe
des Bestatters in ihrem Umfang und ihrer Vielseitigkeit, bedingt für
eine sachgemäße Ausübung des Bestatterberufes besondere fachliche
Kenntnisse und Fertigkeiten.
Für den fachlichen Leistungsstand des Berufsangehörigen des
Bestattungsgewerbes setzt das Prüfungswesen des Verbandes einen im
gesamten Bundesgebiet gültigen Maßstab. Die Prüfung gibt dem Bewerber
die Möglichkeit des Nachweises seines Leistungsstandes nach diesem Maßstab.
Heute ist die ursprüngliche Verbandsprüfung als Fortbildungsprüfung
nach § 42 HwO in das Handwerkskammer-System integriert.
In der Bestatter-Prüfung ist von dem Bewerber nachzuweisen, dass er
alle zum Arbeitsgebiet des Bestatters gehörenden Aufgaben ordnungsgemäß
ausführen kann und die notwendigen Fachkenntnisse sowie die
erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen
Kenntnisse besitzt, die ihn befähigen, einen Betrieb des
Bestattungsgewerbes selbstständig zu führen und als sachkundiger
Berater und Helfer der Hinterbliebenen tätig zu sein.
Das Prüfungswesen fördert eine Berufsausübung, die den Erfordernissen
der Berufsaufgabe unter Wahrung der Belange der öffentlichen Ordnung,
Sicherheit und Volksgesundheit, aber auch der Kultur gerecht wird.
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