Das Markenzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes

Das Markenzeichen des Deutschen Bestattungsgewerbes ist ein gesetzlich geschütztes Zeichen, das vom Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V. zur Förderung des Leistungsstandes der Betriebe zur Gewährleistung einer der Besonderheit der Berufsaufgabe des Bestatters gerecht werdenden Geschäftsführung geschaffen worden ist.

Durch die Verleihung des Markenzeichenrechts wird verbandsseitig anerkannt, dass das von dem so ausgezeichneten Mitglied betriebene Bestattungsunternehmen fachmännisch und zuverlässig geführt wird. Mit dieser Anerkennung wir zugleich den Hinterbliebenen die Gewähr dafür gegeben, dass bei Inanspruchnahme dieser Bestattungsunternehmen in allen Angelegenheiten vorschriftsmäßiger und würdiger Bestattungsdurchführung sachkundige und vertrauenswürdige Hilfe geboten wird.

Den zum Führen des Markenzeichens berechtigten Inhabern von Bestattungsunternehmen obliegt damit eine hohe Verantwortung und besondere Verpflichtung für das Ansehen unseres Berufsstandes in der Öffentlíchkeit.


 
 

Der Fachgeprüfte Bestatter

Die heutige Berufsaufgabe des Bestatters in ihrem Umfang und ihrer Vielseitigkeit, bedingt für eine sachgemäße Ausübung des Bestatterberufes besondere fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten.

Für den fachlichen Leistungsstand des Berufsangehörigen des Bestattungsgewerbes setzt das Prüfungswesen des Verbandes einen im gesamten Bundesgebiet gültigen Maßstab. Die Prüfung gibt dem Bewerber die Möglichkeit des Nachweises seines Leistungsstandes nach diesem Maßstab.

Heute ist die ursprüngliche Verbandsprüfung als Fortbildungsprüfung nach § 42 HwO in das Handwerkskammer-System integriert.

In der Bestatter-Prüfung ist von dem Bewerber nachzuweisen, dass er alle zum Arbeitsgebiet des Bestatters gehörenden Aufgaben ordnungsgemäß ausführen kann und die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse besitzt, die ihn befähigen, einen Betrieb des Bestattungsgewerbes selbstständig zu führen und als sachkundiger Berater und Helfer der Hinterbliebenen tätig zu sein.

Das Prüfungswesen fördert eine Berufsausübung, die den Erfordernissen der Berufsaufgabe unter Wahrung der Belange der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Volksgesundheit, aber auch der Kultur gerecht wird.

 
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