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Warum sollten Sie für Ihre eigene Bestattung Vorsorge treffen? Vorsorge für die eigene Bestattung zu treffen heißt nicht, sich von nun an ausschließlich mit dem Tod zu beschäfti- gen. Sie ist vielmehr ein guter, persönlicher Weg, um vor- bereitet zu sein. Sie schließt fast immer das offene und auf- richtige Verlangen ein, der eigenen Familie oder dem Freun- deskreis dabei zu helfen, spätere Unklarheiten zu vermeiden und unangenehme Entscheidungen abzunehmen. Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ? Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes e.V., Düsseldorf, und des Kuratori- ums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unter- liegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Wie es funktioniert: 1. Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand e.V. ent- sprechend den von uns erstellten Kostenvoranschlages über den bis dahin nicht finanziell abgedeckten Teil einen Best- attungsvorsorge -Treuhandvertrag ab. Einen kleinen Vertrags- vordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über uns oder direkt an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treu- hand e.V. 2. Nach Abschluß des Vertrages und Einzahlung der vereinbar- ten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtrates, die nach den Kriterien der Mündelsicherheit ausgerichtet sind, bestverzinslich als Treuhandverögen ange- legt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich über uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand e.V. auf Ihre Anforderung wie auch einmal jährlich über uns Zinsbescheinigungen zur Verfügung. 3. Im Todesfall zahlt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand e.V. das Treuvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages aus. 4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist immer nur kündbar, wenn Sie verziehen. Die Auszahlung erfolgt auch hier immer über uns. |
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Die wichtigsten Gründe für den |
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